Kircheneintritt

Fragen zum Wiedereintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Nehmen Sie doch bitte mit einer Pfarrerin oder Pfarrer Kontakt auf, per Mail oder telefonisch. Dann kann man schon erste Fragen klären und einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren. 

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht eine Taufvorbereitung voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Wie das in Ihrem Fall aussehen kann, wird individuell vereinbart.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Nein! Der Aufnahme geht ein Gespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin voraus. Die Aufnahme erfolgt dann in der Regel durch die Teilnahme an einem Gottesdienst (am besten mit Abendmahl). 

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Nur wenn Sie es möchten, wird in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gegeben.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie der Pfarrerin/dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Die Höhe der Kirchensteuer wird auf der Grundlage der Lohn- und Einkommensteuer der einzelnen Mitglieder berechnet. Wer keine Lohn- oder Einkommensteuer abführen muss - zum Beispiel Nichterwerbstätige, Rentner und Arbeitslose - zahlt in der Regel auch keine Kirchensteuer. Der Kirchensteuerhebesatz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beträgt acht Prozent der Einkommen- bzw. der Lohnsteuer. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe bei der jährlichen Steuererklärung abgesetzt werden, sodass ein Teil davon zurückerstattet wird. 

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohn- oder Einkommenssteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: 08851-5396