Kirchenvorstandswahl 2018

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Am 21. Oktober finden in ganz Bayern die Kirchenvorstandswahlen statt. 2,2 Millionen Wahlberechtigte wählen dann 10.000 Ehrenamtliche, die gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern sowie berufenen Mitgliedern Verantwortung für ihre Kirchengemeinde übernehmen.

Zu den Aufgaben eines Kirchenvorstands gehören strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde oder Schwerpunktsetzungen, festzulegen. Personalentscheidungen, Entscheidungen über Rahmenbedingungen des Gottesdienstes, Vermögensverwaltung oder Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter anderem Bestandteil der Arbeit im Kirchenvorstand.

Aktives Wahlrecht haben dabei alle Mitglieder der Gemeinde, die mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltermin in der Gemeinde wohnen, am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und konfirmiert sind oder die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wenn Sie mehr erfahren möchten zu den vielfältigen und herausfordernden Aufgaben eines Kirchenvorstands, sich über seine Geschichte kundig machen oder mehr über die bevorstehende Wahl wissen möchten, finden Sie hier alle Informationen.